Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbepartner - Inseratschaltung

PRÄAMBEL

Das Angebot zur Nutzung von corplife Benefits (idF CL) als Werbeplattform richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Der Vertrag wird mit der Corplife GmbH, Wasserzeile 27, 3400 Klosterneuburg (Österreich), geschlossen. Weitere Kontaktdaten, Firmenbuchnummer sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der Corplife GmbH können auf dem auf www.corplife.at befindlichen Impressum entnommen werden.

Stand: März 2024

1. Gegenstand

corplife erstellt, arrangiert und verwaltet im Namen von seinen Unternehmenspartnern sämtliche Mitarbeiter-Angeboteen, die in den kooperierenden Unternehmen mittels eigens geschaffener Plattform beworben werden. CL plant den Werbepartner (idF “Partner) in sein Mitarbeiter-Benefit-Programm aufzunehmen.
Der Partner ist bereit unter nachstehenden Bedingungen den CL Partnerunternehmen bzw. Deren Mitarbeitern bei Nennung bzw. Eingabe des gültigen und vereinbarten Aktionscodes oder Vorweisung eines auf CL zuweisbaren Gutscheins einen Vorteil zu gewähren.

2. Leistungen des Partners

1.  Der Partner gewährt folgende Leistungen:

-  Der Partner verpflichtet sich den Mitarbeitern der teilnehmenden Unternehmen einen Benefit (Rabatt, Goodie, etc.) zu gewähren. Dieser wird mit dem Partner gemeinsam festgesetzt und kann jederzeit geändert werden.

2. Der Partner verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung allen CL Unternehmenspartnern sowie deren Mitarbeitern während der gesamten Vertragslaufzeit bei Nennung bzw. Eingabe des gültigen und vereinbarten Aktionscodes oder Vorweisung eines auf CL zuweisbaren Gutscheins - nach Verfügbarkeit - zu gewähren.

3. Der Partner verpflichtet sich darüber hinaus zur Erbringung der folgenden Leistungen und Aufrechterhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit:

-  Führung von Aufzeichnungen über die Nutzung der Leistung durch CL-Mitglieder und Übermittlung dieser an CL auf Nachfrage.

-  Regelmäßige sowie prompte Information bei Änderungen (bsp. neue Filiale, Adressänderung,...)

3. Leistungen von CL

1.  CL stellt dem Partner während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen zur Verfügung:

-  Bewerbung auf allen CL Unternehmensplattformen sofern die Voraussetzungen der vertretenen Unternehmen erfüllt sind

-  regelmäßige Integration und Annoncierung im allgemeinen und themenspezifischen Newsletter

-  Vorstellung als neuer Anbieter für die Unternehmenspartner inkl. Verlinkung zu allen Homepages

-  Auffindbarkeit nach vom Partner gewünschten Stichworten

2.  CL ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, unregelmäßige Tests im Hinblick auf die seitens des Partners im Rahmen der Partnerschaft den Mitgliedern zu gewährenden Leistungen durchzuführen.

4. Vertragslaufzeit & Kündigung

1. Der Vertrag läuft zunächst über den vom Unternehmen gebuchten Zeitraum. Danach verlängert sich der Vertrag laufend um den gleichen im Vertrag genannten Zeitraum zu dem aktuell gültigen Listenpreis des gebuchten Angebots und kann bis 90 Tage vor der automatischen Verlängerung gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (per E-Mail, Schreiben oder Fax). Eine vorzeitige Kündigung und eine aliquote Refundierung der bereits bezahlten Summe ist nicht möglich.

2.  Sofern der Partner lediglich ein Produkt ohne Mindestnutzungszeitraum (= Sonderwerbeform wie Newsletter, Banner, Social-Media Post, etc.) bucht, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis das Produkt vom Partner verwendet wurde.

3.  Sollte CL seiner Leistungsverpflichtung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nachkommen können, so hat er den Partner binnen 5 Tagen davon in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber hat diesfalls das Recht, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.  Die Kündigung/Auflösung hat auf die Leistungsverpflichtung der Partner und auf die Gültigkeit der ausgegebenen Gutscheine/Codes keinen Einfluss.

5.  Sollte der Partner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, hat der Auftragnehmer das Recht, diese Vereinbarung außerordentlich zu kündigen.

6.  Kampagnen zu bestimmten Occasions (z.B. Black Friday, Advent, Ostern, etc.), welche als solche im Angebot bezeichnet werden, sind von der automatischen Verlängerung ausgeschlossen.

5. Entgelte, Rechnungsstellung, Preisanpassung

1.  Das Entgelt für die Beanspruchung der corplife-Werbeplattform richtet sich nach dem gewählten Angebot.

2.  Entgelte sind mit Rechnungsstellung sowohl für Produkte mit oder ohne Mindestnutzungszeitraum im Voraus sofort zur Zahlung fällig.

3. Das Zahlungsziel ist auf dem gewählten Angebot ausgewiesen und beträgt in der Regel 14 Tage ab Angebotsunterschrift bzw. Rechnungslegung. In jedem Fall gilt das auf dem Angebot ausgewiesene Zahlungsziel vorrangig.

4.  Die Rechnung ist mittels Banküberweisung ohne Abzüge zu bezahlen. Der Partner erteilt CL ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail

5.  Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. als vereinbart. Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Zahlung trotz schriftlicher Mahnung (E-Mail ausreichend) nicht binnen 7 Kalendertagen nach Zahlungsfristende eingelangt ist.

6.  Das Entgelt wird unabhängig von Werbeerfolg, “Leads”, Buchungen, Umsatzsteigerungen o.ä. fällig.

7.  CL behält sich das Recht vor, das Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. CL wird das Unternehmen über die Änderung des Entgelts in der hinsichtlich des Verlängerungszeitraums an das Unternehmen versandten Rechnung benachrichtigen. Das Unternehmen hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber CL rückwirkend zum Zeitpunkt der eingetretenen Verlängerung vom Vertrag zu lösen.

8. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Partner (Rechnungsempfänger). Wünscht der Partner die Rechnungsstellung an eine andere Person (z.B. an ein mit ihm verbundenes Unternehmen), so hat er von sich aus sicherzustellen, dass die Person dem Vertrag als Partei beitritt und dies unverzüglich und schriftlich (d.h., unterschriftlich) gegenüber CL erklärt. Nach erfolgtem Beitritt haften die Partner solidarisch gegenüber CL für das Entgelt. Erfolgt entgegen der zuvor genannten Pflicht kein solcher Beitritt zum Vertrag, schuldet der Partner das Entgelt gegenüber CL auch dann, wenn die Rechnung an die von ihm namhaft gemachte Person ausgestellt wurde. 

6. Pflichten gegenüber Dritten

1.  Der Partner verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Partner bei CL eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen von CL gefährden.

2.  Wenn Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden, oder wenn CL ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die CL die folgenden Sanktionen verhängen:

  • Löschung von Inhalten, die der Partner zur Verfügung gestellt hat,

  • vorübergehende oder endgültige Deaktivierung des Angebots

  • Kündigung des Vertrags zur Nutzung von corplife Benefits

3.  Beschwerden von CL Unternehmenspartnern können zur vorübergehenden Deaktivierung des Angebots führen.

4.  Der Partner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die vom Partner zur Verfügung gestellten Hyperlinks nicht auf Inhalte Dritter verweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen.

7. Sonstige Rechte und Pflichten des Unternehmens

1.  Der Partner ist verpflichtet, Zugangsdaten insbesondere zum Partner-Portal gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Partner wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Partner verpflichtet sich, CL unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

2.  Der Partner informiert CL unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Partners ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.

3.  Der Partner darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CL übertragen.

8. Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

In den folgenden Fällen ist der Anspruch des Partners auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen:

  • CL kündigt den Vertrag aus wichtigem Grund,

  • CL verhängt eine oder mehrere der Sanktionen auf Grund der § 6 und § 7.

  • der Partner kündigt den Vertrag; der Anspruch des Partners auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ist jedoch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Partner aufgrund eines wichtigen Grundes kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von CL stammt.

9. Änderungen des Funktionsumfangs

CL behält sich vor, den Funktionsumfang von corplife Benefits und deren allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

10. Immaterialgüterrechte

1.  Der Partner ist berechtigt, das CL- Logo ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und in ihrem Gültigkeitszeitraum als Partner zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist ausdrücklich untersagt.

2.  CL ist berechtigt, das Logo und die übermittelten Bilder des Partners
im Rahmen dieser Vereinbarung und für eigene Werbemaßnahmen zu verwenden.

11. Verfügbarkeit

Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von CL technisch nicht zu realisieren ist. CL bemüht sich jedoch, corplife Benefits möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von CL stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung von CL führen. Alle Ansprüche gegen CL, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12. Datenschutz

1.  Die Vertragsparteien werden sämtliche ihnen durch ihre Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangenden, nicht allgemein bekannten Informationen und Unterlagen, insb. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - auch und soweit sie sich auf Dritte beziehen - vertraulich behandeln und Dritten gegenüber geheim halten. Betriebsgeheimnisse sind auch technisches Know-how, Betriebsmethoden und Sicherheitsmaßnahmen (im Folgenden zusammenfassend "Informationen").

2.  Die Geheimhaltungspflicht nach Abs 1 besteht nicht, wenn und soweit die mit der Geheimhaltungsverpflichtung belastete Partei nachweist, dass (i) die betreffenden Informationen zur Zeit des Erlangens offenkundig, dh veröffentlicht oder allgemein zugänglich waren, oder (ii) nach Erlangen ohne Verschulden der Parteien offenkundig wurden oder (iii) der Partei zur Zeit des Erlangens bereits bekannt waren oder (iv) nach dem Erlangen von Dritten in rechtmäßiger Art und Weise, dh ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht, offenkundig gemacht wurden.

3.  Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt außerdem nicht für Informationen, die aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtungen zwingend offenzulegen sind. Über derartige Maßnahmen werden sich allerdings die Parteien unverzüglich untereinander verständigen.

4.  corplife verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten und ihren Mitarbeitern die Einhaltung dieser Bestimmungen aufzuerlegen sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten. Der Unternehmenspartner gewährleistet die nach den einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

5. corplife verarbeitet die Daten ihrer Werbepartner (Ansprechpartner, Kontaktdaten, Unternehmen, Vertragsbedingungen) zu Erfüllung des jeweiligen Vertrags. Diese Daten werden für die Vertragslaufzeit und danach für die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist verarbeitet. In Bezug auf die Kundendaten der Werbepartner ist corplife datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter und der Unternehmenspartner Verantwortlicher. Die diesen AGB beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Details der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von corplife in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://www.corplife.de/datenschutz, zu entnehmen.

CL verpflichtet sich die Daten der Mitarbeiter, die er im Zuge der Onlinekäufe erhält, unter Einhaltung der Bestimmungen des DSG idgF zu verwenden und erklärt weiters, dass die zur Anwendung kommenden Datenschutzbestimmungen jeweils den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

13. Sonstiges

1.  CL behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Partner nicht zumutbar. CL wird dem Partner über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Der Partner erteilt CL ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung der geänderten AGB via E-Mail. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Partner angenommen. CL wird den Partner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

2.  Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.

3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.

4. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.