Unternehmenspartner - corplife Benefits

PRÄAMBEL

Das Angebot zur Nutzung von digitalen Corplife Benefits („Benefits“) als Mitarbeiter-Benefitplattform richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden, also Unternehmer im Sinne der §§ 1 bis 3 UGB. Der Vertrag wird mit der Corplife GmbH (FN 442616g), Wasserzeile 27, 3400 Klosterneuburg (Österreich), geschlossen(„Corplife“). Weitere Kontaktdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Person der Corplife GmbH befinden sich im Impressum auf https://www.corplife.de/.


Stand: März 2022

1. Geltung dieser AGB

1.1.  Für die Vertragsbeziehung mit Corplife gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Der aufgrund des Vertrages mit Corplife Zugang zu Corplife Benefits erhaltende Vertragspartner wird „Unternehmenspartner“ genannt. Diese AGB sind verbindlich für die gesamte gegenwärtige und künftige Vertragsbeziehung mit Corplife, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmenspartners, gelten nicht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Corplife dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.3. Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten, beispielsweise um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder Funktionsänderungen in Corplife Benefits zu berücksichtigen. Die jeweils aktuellen AGB sind unter https://www.corplife.de/agbs/agb abrufbar. Corplife wird den Unternehmenspartner über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Der Unternehmenspartner erteilt Corplife seine Zustimmung zur Übermittlung der geänderten AGB per E-Mail. Widerspricht der Unternehmenspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Unternehmenspartner angenommen.

2. Gegenstand

2.1. Corplife betreibt und verwaltet Corplife Benefits. Das ist eine digitale Plattform, auf der Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter („Mitarbeiter“) des Unternehmenspartners je nach Verfügbarkeit exklusive oder rabattierte Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen beziehen können, die mit Corplife eine Werbepartnerschaft eingegangen sind („Werbepartner“).

2.2. Corplife gewährt dem Unternehmenspartner nach Maßgabe dieses Vertrages Zugang zu Corplife Benefits, die seinen Mitarbeitern Angebote zur Freizeitgestaltung in Form von Rabattgutscheinen oder anderen Angeboten („Gutscheine“) eröffnet. Mitarbeiter des Unternehmenspartners können auf Corplife Benefits Gutscheine erwerben und diese zum Bezug der auf Corplife Benefits angebotenen Waren und Dienstleistungen bei den entsprechenden Werbepartnern einlösen.

2.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt Corplife dem Unternehmenspartner eine unbeschränkte Anzahl an Zugängen zu Corplife Benefits für seine Mitarbeiter zur Verfügung. Die Versendung von Einladungen auf Corplife Benefits an die Mitarbeiter obliegt dem jeweiligen Unternehmenspartner.

3. Leistungsumfang

3.1. Corplife bietet verschiedene Leistungspakete für Corplife Benefits an, die sich nach Leistungsumfang, den Nutzungsmöglichkeiten für den Unternehmenspartner und seine Mitarbeiter sowie den Entgelten unterscheiden. Der Unternehmenspartner entscheidet bei Vertragsabschluss, für welches Leistungspaket er sich entscheidet.

3.2. Corplife ist bemüht, die Anzahl der Werbepartner zu vergrößern und verpflichtet sich, für ein abwechslungsreiches Angebot auf Corplife Benefits zu sorgen. Corplife stellt sicher, dass Corplife Benefits Angebote aus unterschiedlichen Bereichen enthält (z.B. Freizeitaktivitäten, Reisen, Restaurants, Lieferservices, etc.).

3.3. Corplife ist dafür verantwortlich, dass der Erwerb von Gutscheinen auf Corplife Benefits technisch reibungslos abläuft. Corplife tritt nur als Veräußerer der Gutscheine auf. Schuldner der in den Gutscheinen verbrieften Waren und Dienstleistungen sind allein die Werbepartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die ihre Leistungen gegebenenfalls auf der Grundlage eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen erbringen. Corplife selbst schuldet nicht die Erbringung der in den Gutscheinen verbrieften Leistungen oder die Lieferung der von den Werbepartnern angebotenen Waren, sondern lediglich, dass der Gutschein bei den Werbepartnern eingelöst werden kann, sofern er gültig erworben und zeitgerecht eingelöst wird.

3.4. Sollte der Werbepartner einen über Corplife Benefits erworbenen Gutschein aus irgendeinem Grund (mit Ausnahme des Zeitablaufs, sofern die Befristung des Gutscheins im zulässigen Umfang erfolgte) nicht akzeptieren bzw. die darin verbriefte Leistung nicht erbringen, erstattet Corplife den Kaufpreis des Gutscheins an den Mitarbeiter binnen 14 Tagen zurück.

3.5. Corplife ist für die technische Wartung und inhaltliche Gestaltung von Corplife Benefits verantwortlich. Corplife steht dem Unternehmenspartner sowie dessen Mitarbeitern für Rückfragen im Zusammenhang mit der Nutzung oder bei auftretenden Problemen bei der technischen Abwicklung des Erwerbes von Gutscheinen auf Corplife Benefits per E-Mail unter service@corplife.at werktags (Mo bis Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr) zur Verfügung.

3.6. Corplife behält sich vor, den Funktionsumfang von Corplife Benefits und ihre allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Unternehmenspartner im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Dauer von zwölf Monaten ab dem Tag seines rechtswirksamen Zustandekommens abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine aliquote Refundierung bereits bezahlter Entgelte ausgeschlossen.

4.2. Nach Ablauf von zwölf Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere zwölf Monate, sofern der Unternehmenspartner nicht bis spätestens 90 Kalendertage vor der automatischen Verlängerung nachweislich schriftlich gegenüber Corplife erklärt, den Vertrag nicht verlängern zu wollen.

4.3. Die automatische Verlängerung nach Ablauf von zwölf Monaten erfolgt jeweils mit den im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültigen Listenpreisen für das zwischen Corplife und dem Unternehmenspartner vereinbarte Leistungspaket. Der Unternehmenspartner nimmt zur Kenntnis und bestätigt, den Vertrag zu den im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültigen Listenpreisen von Corplife für weitere zwölf Monate zu verlängern, sofern er der Vertragsverlängerung nicht gemäß Punkt 4.2. widerspricht.

4.4. Sofern der Vertrag für eine andere Dauer als zwölf Monate abgeschlossen wird, verlängert er sich nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit und gelten die Bestimmungen dieses Punktes 4. sinngemäß, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Modalitäten vereinbart worden sind. Ein auf sechs Monate abgeschlossener Vertrag verlängert sich daher beispielsweise nach Ablauf von sechs Monaten automatisch jeweils um weitere sechs Monate.

4.5. Die Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat auf die Gültigkeit der bereits auf Corplife Benefits erworbenen Gutscheine und die daraus resultierende Leistungsverpflichtung des Werbepartners gegenüber den Mitarbeitern des Unternehmenspartners keinen Einfluss.

4.6. Sollte Corplife seiner Leistungsverpflichtung aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht nachkommen können, wird Corplife den Unternehmenspartner binnen fünf Tagen davon in Kenntnis setzen. Der Unternehmenspartner hat diesfalls das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

4.7. Sollte der Unternehmenspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, nachdem Corplife die Zahlung schriftlich unter Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist eingemahnt hat, ist Corplife berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

5. Entgelte, Rechnungen und Preisanpassung

5.1. Das Entgelt richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket für die Nutzung von Corplife Benefits. Entgelte sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Unternehmenspartner zu bezahlen.

5.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche Entgelte binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung durch Corplife zur Gänze im Voraus zur Zahlung fällig.

5.3. Die Rechnung ist mittels Banküberweisung ohne Abzüge zu bezahlen. Der Unternehmenspartner erklärt sein Einverständnis, sämtliche Rechnungen per E-Mail an die Corplife bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu erhalten.

5.4. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. als vereinbart. Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Zahlung trotz schriftlicher Mahnung (E-Mail ausreichend) nicht binnen 7 Kalendertagen nach Zahlungsfristende eingelangt ist.

5.5. Das Entgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Akzeptanz von Corplife Benefits durch die Mitarbeiter des Unternehmenspartners zu bezahlen.

5.6. Für neu abgeschlossene Verträge gilt die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste für Leistungen von Corplife. Im Fall der automatischen Verlängerung des Vertrags gilt die jeweils im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültige Preisliste. Etwaige beim Neuabschluss dem Unternehmenspartner gewährte Rabatte für Leistungen von Corplife gelten nur für die ursprüngliche Vertragslaufzeit und nicht für die Laufzeit eines automatisch verlängerten Vertrages.

5.7. Corplife ist berechtigt, das Entgelt mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Corplife wird den Unternehmenspartner über die Änderung des Entgelts in der hinsichtlich des Verlängerungszeitraums an den Unternehmenspartner versandten Rechnung benachrichtigen. Der Unternehmenspartner hat im Fall einer Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Rechnung das Recht, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber Corplife rückwirkend zum Zeitpunkt der automatischen Verlängerung vom Vertrag zu lösen.

6. Sonstige Pflichten des Unternehmenspartners

6.1. Der Unternehmenspartner ist verpflichtet, Zugangsdaten für Corplife Benefits gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Unternehmenspartner wird Login-Daten und Passwörter so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten und Corplife Benefits durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Unternehmenspartner verpflichtet sich, Corplife unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

6.2. Der Unternehmenspartner informiert Corplife unverzüglich über wichtige Veränderungen in der Sphäre des Unternehmenspartners, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.

6.3. Der Unternehmenspartner darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Corplife übertragen.

7. Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

7.1. Ein Anspruch des Unternehmenspartners auf (aliquote) Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte besteht nur dann, wenn der Unternehmenspartner den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von Corplife stammt.

7.2. In allen anderen Fällen der Vertragsbeendigung ist eine (aliquote) Rückzahlung bereits im Vorausbezahlter Entgelte ausgeschlossen.

8. Haftungsbestimmungen und Schadenersatz

8.1. Die Haftung von Corplife für leicht und schlicht-grob fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögens schäden, entgangenen Gewinn, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.

8.2. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.

8.3. Ansprüche aus Schadenersatz gegen Corplife oder Mitarbeiter von Corplife erlöschen binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

8.4. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für den Zugang und die Abrufbarkeit von Corplife Benefits obliegt dem Unternehmenspartner (bzw. seinen Mitarbeitern), der auch sämtliche Zugangs- und Datenübertragungskosten trägt. Der Unternehmenspartner trägt ferner dafür Sorge, dass die verwendeten Endgeräte über die nach dem aktuellen Stand der Technik zu erwartenden Sicherheitsvorkehrungen verfügen und alle Sicherheitsaktualisierungen für das installierte Betriebssystem und den genutzten Browser vorhanden sind.

8.5. Corplife stellt seine Dienste auf einer „wie sie sind“ und „sofern verfügbar“-Basis zur Verfügung, und weist darauf hin, dass sämtliche Gewährleistungen jedweder Art ausgeschlossen sind. Corplife gewährleistet nicht, dass Corplife Benefits den Bedürfnissen des Partnerunternehmens und seiner Mitarbeiter entspricht, sicher ist oder ohne Unterbrechung, zeitnah, genau oder fehlerfrei zur Verfügungsteht.

8.6. Dem Unternehmenspartner ist bekannt, dass die über das Internet zugänglichen Dienstleistungen und Anwendungen typischen Ausfallrisiken unterliegen, die von Corplife nicht beherrschbar sind. Insoweit übernimmt Corplife keine Gewähr für die ununterbrochene Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit von Corplife Benefits. Insbesondere notwendige Wartungsarbeiten, zwingende Sicherheitsgründe sowie Ereignisse, die außerhalb des Herrschaftsbereichs von Corplife stehen (z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen und des Internets, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Erreichbarkeit von Corplife Benefits führen. Corplife haftet nicht, wenn Corplife Benefits aufgrund technischer Umstände teilweise oder vollständig nicht verfügbar ist. Unter Umständen kann es zu Datenverlusten kommen. Corplife übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Corplife Benefits oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten.

8.7. Der Erhalt von Inhalten im Wege der Benutzung von Corplife Benefits (z.B. Download) erfolgt auf eigenes Risiko des Unternehmenspartners und seiner Mitarbeiter. Corplife übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Löschung oder das fehlerhafte Speichern oder Übermitteln jedweder Inhalte. Für den Verlust, den Missbrauch oder die unbefugte Verwendung von Login-Daten für Corplife Benefits haftet Corplife nicht.

8.8. Corplife übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Eigenschaft, Beschaffenheit, Verwendbarkeit oder Mangelfreiheit der von den Werbepartnern auf Corplife Benefits angebotenen, verkauften oder erbrachten Dienstleistungen oder Waren. Die mit den Gutscheinen aus Corplife Benefits eingelösten Dienstleistungen oder erworbene Waren leistet der jeweilige Werbepartner gegenüber den Mitarbeitern des Unternehmenspartners im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Corplife haftet nicht für allfällige Pflichtverletzungen des Werbepartners bei der Leistungserbringung.

8.9. Corplife ist bemüht, Werbepartnerschaften mit einer Vielzahl von Werbepartnern aus unterschiedlichen Bereichen abzuschließen, um ein abwechslungsreiches Angebot an Waren und Dienstleistungen auf Corplife Benefits zur Verfügung zu stellen. Corplife gewährleistet allerdings nur, dass rechtmäßig erworbene und zeitgerecht eingelöste Gutscheine beim entsprechenden Werbepartner eingelöst werden können. Corplife hat keinen Einfluss darauf, ob ein Unternehmen eine Werbepartnerschaft eingeht, wodurch es zum Werbepartner wird, oder aufrechterhält. Daher gewährleistet Corplife weder, dass ein bestimmtes Unternehmen eine Werbepartnerschaft mit Corplife eingeht, noch eine Werbepartnerschaft aufrechterhält.

8.10. Corplife haftet dem Unternehmenspartner nicht für direkte oder indirekte steuerliche Verpflichtungen, die durch die Zurverfügungstellung von Corplife Benefits an die Mitarbeiter des Unternehmenspartners im In- oder Ausland allenfalls entstehen.

8.11. Der Unternehmenspartner leistet Gewähr, dass er berechtigt ist, über seine allfälligen gewerblichen Schutzrechte, insbesondere solche im Sinne von Punkt 9.4., frei verfügen zu können und dass keine Beschränkungen durch Rechte Dritter bestehen. Der Unternehmenspartner wird Corplife gänzlich schad-und klaglos halten, sollten Dritte eine Verletzung ihrer gewerblichen Schutzrechte durch Corplife behaupten oder Ansprüche daraus gegen Corplife geltend machen.

9. Immaterialgüterrechte

9.1. Corplife, die Werbepartner und allfällige Dritte behalten sämtliche Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an Corplife Benefits und den veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern, Videos, Datenbanken, Codes und Daten. Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Corplife, dem jeweils betroffenen Werbepartner oder dem Dritten ist ausdrücklich untersagt. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung behält sich der jeweilige Inhaber des geschützten Eigentums die Geltendmachung allfälliger Ansprüche vor. Durch die Nutzung von Corplife Benefits erwirbt der Unternehmenspartner keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten von Corplife Benefits.

9.2. Der Unternehmenspartner erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufbare Recht, Corplife Benefits nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmenspartner ist nicht berechtigt, Dritten (mit Ausnahme seiner Mitarbeiter) Zugang zu Corplife Benefits einzuräumen, Nutzungsrechte zu übertragen oder Unterlizenzen für die Nutzung von Corplife Benefits Dritten einzuräumen. An Sourcecodes oder sonstigen Entwicklungsdokumentationen erhält der Unternehmenspartner keinerlei Nutzungsrechte.

9.3. Der Unternehmenspartner ist berechtigt, das Corplife-Logo ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages während der Vertragslaufzeit zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist ausdrücklich untersagt.

9.4. Corplife ist berechtigt, das Logo und allfällige sonstige übermittelte Inhalte des Unternehmenspartners im Rahmen dieses Vertrages auf Corplife Benefits sowie für eigene Werbezwecke zu verwenden. Für allfällige gewerbliche Schutzrechte des Unternehmenspartners im Zusammenhang mit übermittelten Logos oder sonstigen Inhalten räumt der Unternehmenspartner Corplife das weltweite, nicht ausschließliche und kostenfreie Recht ein, diese gewerblichen Schutzrechte für die Vertragsdauer auf Corplife Benefits sowie für eigene Werbezwecke von Corplife zu benützen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten oder abzubilden. Insbesondere ist Corplife berechtigt, allfällige Marken sowie das Logo des Unternehmenspartners auf Corplife Benefits, in Newslettern, auf der Website von Corplife sowie für eigene Werbezwecke von Corplife abzubilden oder zu verwenden.

9.5. Corplife steht dafür ein, dass Corplife Benefits frei von Schutzrechten Dritter ist, die die vertragliche Nutzung von Corplife Benefits ausschließen bzw. einschränken. Corplife hält den Unternehmenspartner für allfällige Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos.

9.6. Wird die vertragsmäßige Nutzung durch geltend gemachte Schutzrechtsverletzungen beeinträchtigt, ist Corplife verpflichtet, so rasch wie möglich Corplife Benefits in der Weise zu ändern, dass diese Schutzrechte nicht mehr verletzt werden. Wenn dies wirtschaftlich unzumutbar ist, ist Corplife berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und dem Unternehmenspartner bereits getätigte Zahlungen zu erstatten. Die von den Mitarbeitern bereits bezogenen Gutscheine können weiterhin beiden entsprechenden Werbepartnern eingelöst werden oder werden refundiert, sofern der Werbepartner diese nicht einlöst. Weitere Ansprüche stehen dem Unternehmenspartner aus der Vertragsauflösung nicht zu.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1. Corplife verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten und ihren Mitarbeitern die Einhaltung dieser Bestimmungen aufzuerlegen sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten. Der Unternehmenspartner gewährleistet die nach den einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. 

10.2. Corplife verarbeitet die Daten ihrer Unternehmenspartner (Ansprechpartner, Kontaktdaten, Unternehmen, Vertragsbedingungen) zu Erfüllung des jeweiligen Vertrags. Diese Daten werden für die Vertragslaufzeit und danach für die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist verarbeitet. In Bezug auf die Mitarbeiterdaten der Unternehmenspartner ist Corplife datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter und der Unternehmenspartner Verantwortlicher. Die diesen AGB beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Details der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von Corplife in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://www.corplife.de/agbs/datenschutz, zu entnehmen.

11. Sonstiges

11.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Corplife und dem Unternehmenspartner gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Wien.

11.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, genügt zur Erfüllung des Schriftform erfordernisses die Versendung eines E-Mails.

11.4. Der Unternehmenspartner nimmt zur Kenntnis, dass Corplife auch vertragsrelevante Informationen dem Unternehmenspartner per E-Mail zukommen lässt. Der Unternehmenspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen, insbesondere seiner E-Mail-Adresse oder Postadresse, Corplife unverzüglich mitzuteilen. Gibt der Unternehmenspartner eine Änderung der E-Mail-Adresse nicht bekannt, so gilt ihm eine an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendete Erklärung von Corplife dennoch als zugegangen. Für Schäden oder Nachteile, die aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Unternehmenspartners gegenüber Corplife entstehen, haftet Corplife nicht.

11.5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Corplife mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

11.7. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.